Die Berufsrechte der Rechtsanwälte und Patentanwälte enthalten aneinander im Wesentlichen angeglichene Vorschriften. Das soll auch zukünftig so gehandhabt werden, also wird die PatAO entsprechend den Eckpunkten 1 bis 19 angepasst. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann das BMJV keine Aussage treffen, da für sie das Bundesministerium der Finanzen respektive das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig sind. Auch insoweit ist typischerweise der Versuch einer gewissen Angleichung zu erwarten, wobei die Unbilden der Politik in der Vergangenheit immer wieder für unverständliche Differenzen gesorgt haben. Als ein Beispiel von vielen kann etwa darauf verwiesen werden, dass Rechtsanwälte seit 1994 ihre Haftung per Allgemeiner Mandatsbedingungen beschränken können, allerdings nur für Fälle einfacher Fahrlässigkeit, während Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern die Erstreckung auf jeden Fahrlässigkeitsgrad gestattet wird, ein Unterschied, der in der Praxis von erheblicher Relevanz ist.